Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Hotel steht hier im folgenden Kontext für den Beherbergungsbetrieb „myMINGA“.
a) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Zimmers, sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB gilt, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
b) Geschäftsbedingungen des Gastes bzw. eines gewerblichen Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertragspartner für das myMINGA (Augsburgerstraße 14, D-80337 München) ist die myMINGA Hotel & serviced Apartments c/o Hotel Fritz Müller GmbH, Lindwurmstraße 11, (bzw. Postadresse: Augsburgerstraße 14), D-80337 München, USt-ID: DE161239074, bzw. der Managementgesellschaft Steinberg-HGBB GmbH als deren Rechtsvertretung, die im Auftrag handelt. Etwaige Kreditkartenabbuchungen/ Zahlvorgänge werden im Namen der zuvor genannten Betreibergesellschaft durchgeführt.
Im Falle einer Stornierung kann der Gast sich über folgende Wege mit dem Hotel in Verbindung setzen:
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast bzw. der gewerbliche Partner. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
Buchungsbestätigungen für die Zimmer/ Apartments werden vom Hotel für eine maximale Mietdauer von 6 Monaten (max. 180 Übernachtungen) ausgestellt.
Längere, ununterbrochene Aufenthalte von mehr als 6 Monaten (bzw. mehr als 180 Tagen) in demselben Zimmer/ Apartment sind aufgrund der Bestimmungen der Landeshauptstadt München leider nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit von Anschlussbuchungen oder komplett neuen Buchungsanfragen. Grundlage hierfür ist ein bestätigter neuer und separater Reservierungsvertrag.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Im Falle von Gruppenbuchungen ist ein separater Gruppenbuchungsvertrag abzuschließen, die im Widerspruchsfall Vorrang vor sämtlichen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Punkte hat.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Nutzungsnehmer gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels im Voraus zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast/ Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzlich gültige Mehrwertsteuer ein. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Das Hotel ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung im Nachgang zu erheben.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate/ 120 Tage und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast/ Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen/ Auslagen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und eine unverzügliche Zahlung verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen der Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen, zurückbehalten oder mindern.
Ein Rücktritt des Gastes/ Vertragspartners von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels an die unter Punkt 3. genannten Wege. Erfolgt dies nicht, so sind 90% des vereinbarten Preises der ersten Nacht aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast/ Vertragspartner vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes/ Vertragspartners, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast/ Vertragspartner ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann dieser bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Gastes/ Vertragspartners erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden vorliegt. Bei vom Gast/ Vertragspartner nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie der eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalisieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu bezahlen. Soweit nicht anders vereinbart sind gelten folgende kostenfreie Stornierungsbedingungen:
Bei einer Online-Buchung hat der Gast einmalig das Recht, die Buchung kostenfrei und innerhalb von 24 Stunden zu stornieren oder zu ändern.
Eine Stornierung des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Hotelaufnahmevertrag ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Hotelaufnahmevertrages bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag / aus der Bestätigung auch dann zu zahlen, wenn der Gast/ Vertragspartner vertragliche/bestätigte Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast/ Vertragspartner ein Termin zur kostenlosen Stornierung vom Vertrag / von der Bestätigung schriftlich vereinbart wurde, kann er bis dahin die Buchung stornieren ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen. Dem Gast/ Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass der genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Für Buchungen mit einer Aufenthaltsdauer von länger als einem Monat (mindestens 28 Nächte) gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Eine Stornierung kann nur vor Vertragsbeginn (Anreisedatum) erfolgen. Für die erste Monatsrate ist keine Rückerstattung möglich. Bei Stornierungen vor dem Bezugstermin ist der erste Monatspreis in vollem Umfang zu zahlen.
Eine Kündigung kann erst nach Vertragsbeginn (Anreisedatum) erfolgen. Für Buchungen besteht ein beidseitiges Kündigungsrecht mit einer Frist von 14 Tagen (2 Wochen) zu jedem beliebigen Datum.
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes/ Vertragspartners innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenso berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen den reibungslosen Geschäftsablauf, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
Das Hotel hat den Gast/ Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Der Gast/ Vertragspartner erkennt mit Abschluss eines Reservierungsvertrages das Hausrecht des Beherbergungsbetriebes an.
Der Gast/ Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/ Apartments spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% der vollen Logis-Tagesrate in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr dann 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes/ Vertragspartners werden hierdurch nicht begründet. Es steht ihm frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des -Vertragspartners auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat und sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob vorsätzlichen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
Einer Pflichtverletzung des Hotels steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Leistungsmängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemüht sein, für Abhilfe sorgen. Der Gast/ Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen, max. bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500,00, sowie f. Geld & Wertgegenstände bis max.€ 800,00. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet (§ 703 BGB).
Soweit hauseigene Parkflächen, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt werden, kommt dennoch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen/ Beschädigung/ Aufbruch abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Motorräder & Fahrräder auf den eigenen Parkflächen haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehender Absatz a) Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
Nachrichten, Post- & Warensendungen für den Gast/ Vertragspartner werden an klar definierten Stellen in den Betrieben zur Abholung bereitgelegt. Das Hotel übernimmt jedoch keine Verantwortung für eine ordnungsgemäße Zustellung/ Übermittlung. Ein Verwahrungsauftrag kommt hierdurch nicht zustande.
Für Fundsachen wird keine Haftung übernommen. Sie werden nur auf Anfrage gegen Entgelt zurückgesendet. Das Hotel verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 3 Monaten.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist München, ebenso der ausschließliche Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls München. Es gilt deutsches Recht.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrecht ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beherbergungsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: März 2022